Verlängerung der Frist zur Anpassung der Gesellschaftsverträge
11. Januar 2017
Der Sächsische Landtag hat am 13.12.2016 beschlossen, dass die in der Übergangsbestimmung des § 130 a Abs. 2 Satz 1 SächsGemO vorgesehene Frist zur Anpassung der Gesellschaftsverträge um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wird. Die Verlängerung der Frist ist mit dem Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (Drs. 6/6016), das am 30.12.2016 verkündet und am 31.12.2016 in Kraft getreten ist, erfolgt.