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Neues KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ startet

30. August 2024

Ab dem 1. Oktober 2024 beginnt das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dieses Programm ist ein zentraler Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und zielt darauf ab, den Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment zu fördern.

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten, die sowohl für Wohngebäude (Produkt 296) als auch für Nichtwohngebäude (Produkt 596) zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu bisherigen BEG-Produkten wird die Förderung ohne Tilgungszuschuss, aber weiterhin beihilfefrei gewährt.

Wichtige Eckpunkte des Förderprogramms:

  • Förderung Wohngebäude (Produkt 296): Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
  • Förderung Nichtwohngebäude (Produkt 596): Bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben.

Förderfähigkeit und Anforderungen:

Förderfähig sind Neubauten sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die nach ihrer Fertigstellung den Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Darüber hinaus müssen die geförderten Wohngebäude spezifische Anforderungen erfüllen:

  • Effizienzhaus-Standard: Die Wohngebäude müssen mindestens dem Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) entsprechen.
  • Treibhausgasemissionen: Die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus müssen gemäß dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) für Wohngebäude erfüllt werden.
  • Lebenszykluskosten: Es müssen bestimmte gebäudespezifische Grenzwerte für ausgewählte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten werden.
  • Mindestanzahl an Wohnräumen: Für jede Wohneinheit muss eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben sein.

Der Förderantrag muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Dabei gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags als Vorhabenbeginn. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung erfolgen.

Zur Unterstützung der Antragstellung und der Begleitung des Bauvorhabens ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder einer -Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich. Diese Experten können Sie bei der genauen Einhaltung der Anforderungen unterstützen.

Weitere Informationen sowie detaillierte Bedingungen finden Sie auf den Internetseiten der KfW oder direkt bei den Beratern des KfW-Infocenters.