Härtefallklausel diskriminiert sozial Schwache
4. Mai 2016
„Die geplante Änderung der Härtefallklausel im zweiten Mietrechtspaket des Bundesjustizministeriums erweist sich in Wahrheit als Bumerang für Geringverdiener“, erklärt Rainer Seifert, Direktor des vdw Sachsen – Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
Künftig soll eine unerlaubte finanzielle Härte regelmäßig dann vorliegen, wenn durch eine Mietererhöhung der Anteil der Bruttokaltmiete am Nettoeinkommen des Mieters 40 Prozent übersteigt. Darüber hinaus soll sich der Mieter selbst dann darauf berufen können, wenn die Mietsache in einen Zustand versetzt wird, der allgemein üblich ist. „Das ist eine klare Diskriminierung unterer Einkommensschichten“, erläutert Rainer Seifert. Ein Vermieter müsste sich vor der Entscheidung über eine Modernisierung anschauen, was der Mieter zum Zeitpunkt der Maßnahme netto verdient. Auch bei Neuabschlüssen von Mietverträgen wird ein Vermieter dann verstärkt darauf achten, die Wohnungen an möglichst gut Situierte zu vergeben. Das führt zu einer Stigmatisierung und schließt sozial Schwache von den Vorzügen einer modernisierten Wohnung komplett aus. „Statt einer Hilfe für Härtefälle, erweist sich diese Regelung als zusätzliche Härte für solche Fälle“, fasst Rainer Seifert die Konsequenzen zusammen.
Nicht geklärt ist zudem, wie zu verfahren ist, wenn etwa ein gut verdienender Ehepartner in der Wohnung lebt, selbst aber nicht der Vertragspartner ist. Hier wäre die Regelung zusätzlich noch ungerecht gegenüber den anderen Mietern. Problematisch sind zudem der Datenschutz und die Folgen von möglichen Einkommensverlusten, Renteneintritt oder Arbeitslosigkeit. Benötigt wird daher eher eine praktikable und tatsächlich auf den Einzelfall bezogene Handhabe.