Mitgliederbereich

Bitte geben Sie ihren Benutzernamen oder E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten eine E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts.

Bitte geben Sie ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten die E-Mail zum Abschließen der Registrierung erneut. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Im wahrsten Sinne des Wortes großes Finale unserer regionalen Erfahrungsaustausche heute im winterlichen Thalheim im Erzgebirge. Traditionell haben wir im Regierungsbezirk Chemnitz die höchste Teilnehmerzahl. Das war auch heute so und Resultat waren intensive Gespräche und eine lebhafte Debatte über die Themen, welche die sächsische Wohnungswirtschaft derzeit bewegen. Thalheims Bürgermeister Nico Dittmann gab eindrucksvoll wieder, warum und wie sehr es sich lohnt, sich gemeinsam mit seinem kommunalen Wohnungsunternehmen für die Gemeinde und ihre Bürger einzusetzen. Ulla Stecher, Geschäftsführerin der ansässigen Wohnungsbaugesellschaft “Zwönitztal” zeigte das dann auch gleich konkret an einem mit Hilfe eines sächsischen Förderprogramms fast fertiggestellten Sanierungsvorhabens. Es handelt sich um einen grundhaften Umbau eines Hochhauses zum Service-Wohnen. Sehr bald stehen hier insgesamt 105 Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten zur Verfügung.
Klares Fazit der vergangenen drei Tage: Die Unternehmen des vdw Sachsen sind engagiert wie eh und je und wenn wir die allerdings dringend nötige Unterstützung bekommen, kann das auch in Zukunft so bleiben. Herzlichen Dank allen Teilnehmern, Gastgebern, den Beteiligten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbandes!

Clickbait?

Das Portraitfoto eines Polizeibeamten, welches bei einem Polizeieinsatz erstellt wurde, darf nicht im Zusammenhang mit einem anderen Polizeieinsatz (Hambacher Forst) veröffentlicht werden, auch wenn der Polizist auch an diesem Polizeieinsatz teilnahm.

Damit würde das Foto zweckentfremdet.

(VG Aachen, Beschluss vom 04.05.2020, Az. 6 K 3067/18).

Der Polizist habe im Zusammenhang mit der Berichterstattung  über die Auseinandersetzung zwischen der Polizei und den Demonstranten am Hambacher Forst ein vorrangiges Interesse nicht für ein Verhalten angeprangert zu werden, was er bei diesem Einsatz nicht gezeigt hätte.

Das Verhalten beim ersten Einsatz und eine Berichterstattung über diesen Einsatz mit dem Lichtbild hätte vielleicht das Informationsinteresse gerechtfertigt, aber so ging es nicht.

Tatsächlich sollte das Suggerieren eines Zusammenhangs von Lichtbild und Berichterstattung unterlassen werden, wenn dies nicht zutrifft. Das Thema Datenschutz wurde nicht diskutiert, möglicherweise, weil der Fotograf Journalist war und daher der Anwendungsbereich der DS-GVO nicht eröffnet wäre.

Wenn Sie Interesse an einer Fortbildung zu diesem Thema und der

Erfüllung der Weiterbildungspflicht nach § 15b MaBV

haben, nutzen Sie sich doch unser

Seminar- und Webinarangebot für die Wohnungswirtschaft .

Thilo Zachow

Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)

Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)