Jetzt ist es auch formell, was die letzten Jahre schon immer praktiziert wurde. Die Verbände der sächsischen Wohnungswirtschaft – der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) und der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vdw Sachsen) – unterzeichneten am 19. Dezember eine wegweisende Kooperationsvereinbarung. Ziel der Vereinbarung ist es, die bereits bewährte Zusammenarbeit zu intensivieren und gemeinsam den Herausforderungen der Wohnungswirtschaft in Sachsen zu begegnen. In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich gezeigt, dass eine vertrauensvolle und kooperative Partnerschaft zum Wohl beider Verbände und ihrer Mitglieder führt. Die neue Kooperationsvereinbarung stärkt diese Zusammenarbeit und definiert zentrale Bereiche, um Synergien zu nutzen und gemeinsame Interessen noch effektiver zu vertreten. Beide Verbände eint das Ziel, ihren Mitgliedsunternehmen eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu ermöglichen. Die unterschiedlichen Organisationsstrukturen – von Wohnungsgenossenschaften bis zu kommunalen Wohnungsgesellschaften – bereichern die Zusammenarbeit, da sie verschiedene Perspektiven und Kompetenzen einbringen.
„Diese Kooperationsvereinbarung ist ein Meilenstein für die sächsische Wohnungswirtschaft“, so Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen. „Gemeinsam können wir unseren Mitgliedern und Mietern noch bessere Rahmenbedingungen bieten. Immerhin repräsentieren wir gemeinsam über 40 Prozent des sächsischen Mietwohnungsmarkts.“ Die beiden VSWG-Vorstände Mirjam Philipp und Prof. Dr. Klaus-Peter Hillebrand betonen: „Mit dieser Partnerschaft bündeln wir unsere Kräfte, um zukunftsorientierte Lösungen zu schaffen und setzen ein starkes Zeichen für die Zusammenarbeit und Innovation in der Wohnungswirtschaft.“
Soziale Verantwortung: Spende an die DESWOS
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung nahmen beide Verbände zum Anlass, ein starkes Zeichen der Solidarität zu setzen. In der Vorweihnachtszeit spenden sowohl der vdw Sachsen als auch der VSWG jeweils 2.000 Euro an die DESWOS Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. Mit dieser Spende von insgesamt 4.000 Euro möchten die Verbände notleidenden Familien in Asien, Afrika und Lateinamerika die Chance auf ein Zuhause und eine gesicherte Existenz ermöglichen.
Die DESWOS setzt sich weltweit für menschenwürdige Wohn- und Lebensbedingungen ein – eine wesentliche Grundlage zur Überwindung von Armut. „Wir möchten den Menschen in Not ein Zuhause geben und mit unserer Spende einen Lichtblick setzen“, erklären die Vorstände beider Verbände. „Die Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort ist heute aktueller denn je.“
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Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c Abgabenordnung (AO) startete am 24. Oktober 2024. Die Erstvergabe und Mitteilung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Schritten und soll 2026 vollständig abgeschlossen sein.
Hintergrund und Zielsetzung
Bei jedem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Absatz 3 AO) wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer für jede einzelne seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten, jeden seiner Betriebe sowie für jede seiner Betriebsstätten um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt, sodass die Tätigkeiten, Betriebe und Betriebsstätten des wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungsverfahren eindeutig identifiziert werden können. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen, also alle natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen.
Bestehende Nummern bleiben bestehen
Neben der Wirtschafts-ID bleiben die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestehen.
Die Vergabe der Wirtschafts-ID ersetzt nicht die gesonderte Beantragung einer USt-IdNr.: Da jeder wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-ID erhält, jedoch nicht jeder wirtschaftlich Tätige eine USt-IdNr. zur Verwendung im innergemeinschaftlichen Handel benötigt, muss diese nach § 27a Absatz 1 UStG wie bisher beim BZSt beantragt werden.
Zeitplan der Vergabe
Die Vergabe der Wirtschafts-ID erfolgt antragslos in mehreren Schritten:
Ab dem 3. Dezember 2024: Alle Unternehmen, die bis zum 30. November 2024 bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes erteilt bekommen haben, wurden durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums im Oktober 2024 (Bekanntmachung vom 02.10.2024) darüber informiert, dass die USt-IdNr. ab dem 3. Dezember 2024 zugleich als Wirtschafts-ID zu verwenden ist, ergänzt um das Ordnungsmerkmal „-00001“.
Ab dem 1. Dezember 2024: Alle wirtschaftlich Tätigen, die keine USt-IdNr. besitzen, aber umsatzsteuerlich erfasst sind, erhalten die Zuteilung der Wirtschafts-ID durch das BZSt elektronisch direkt über das ELSTER-Benutzerkonto.
Ab dem 1. Juli 2025: Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre Wirtschafts-ID ab dem 1. Juli 2025 elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto.
Verwendung und Pflichten
Gültigkeit und Verwendung: Die Wirtschafts-ID ist ab sofort gültig. Dies bedeutet, dass Formulare und Bescheinigungen, auch die der Finanzverwaltung, zu ergänzen sind. Bei Meldungen und Anzeigen nach dem Grunderwerbsteuergesetz sowie bei Steuerbescheinigungen ist ab sofort die Wirtschafts-ID anzugeben. Darüber hinaus sind alle Kreditinstitute, Banken und Sparkassen ab sofort verpflichtet, im Rahmen der Kundenlegitimation für jeden Kontoinhaber, sonstigen Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes die Wirtschafts-ID zu erheben und aufzuzeichnen.
Rechnungen und Impressumspflicht:
Die Wirtschafts-ID ist derzeit kein obligatorischer Bestandteil einer Rechnung. Sie muss daher nicht auf Rechnungen, Lieferscheinen oder Geschäftsbriefen angegeben werden.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG ist die Wirtschafts-ID jedoch im Impressum anzugeben. Dies gilt alternativ zur Umsatzsteueridentifikationsnummer. So können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vermieden werden.
Weitere Informationen
Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Informationswebsite zur Wirtschafts-ID eingerichtet, auf der Sie sich umfassend informieren können: BZSt – Wirtschafts-Identifikationsnummer
Anlagen
Das Team des vdw Sachsen wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohnungsunternehmen in Sachsen, allen Mieterinnen und Mietern unserer Mitgliedsunternehmen und allen Partnern des Verbands und der Wohnungswirtschaft von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Die Geschäftsstelle des vdw Sachsen ist vom 23. Dezember 2024 bis zum 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir gerne wieder für Sie da, um mit voller Kraft ins neue Jahr zu starten.
Auch im kommenden Jahr werden wir wieder verschiedene Veranstaltungen anbieten, um zum Beispiel über aktuelle Themen zu informieren und den Austausch untereinander zu fördern. Sei es der Regionale Erfahrungsaustausch im Februar, der Verbandstag im Juli oder das Managementforum im Dezember. Neu dabei sind auch zwei Thementage und der im kommenden Jahr zum zweiten Mal stattfindende Tag der kommunalen Unternehmen.
Bitte merken Sie sich die Termine schon heute vor.
Regionaler Erfahrungsaustausch | 11. bis 13. Februar 2025 in Eilenburg, Kamenz und Plauen
11.02.2025 in Eilenburg – zur Anmeldung
12.02.2025 in Kamenz – zur Anmeldung
13.02.2025 in Plauen – zur Anmeldung
Mitteldeutsche Tagung: Kursänderung in Sicht? Ein Kompass für die mitteldeutsche Wohnungswirtschaft | 01.-02. April 2025 in Leipzig
Tag der kommunalen Unternehmen | April/Mai 2025 in Dresden
Thementag Risikomanagement | 07. Mai 2025 in Dresden
Gemeinsamer Verbandstag der sächsischen Wohnungswirtschaft | 02. Juli 2025 in Leipzig
Thementag Sozialmanagement | 11. September 2025 in Dresden
Azubi-Tag | 22. Oktober 2025 in Dresden
AG Kleine Wohnungsunternehmen | 23. Oktober 2025 in Dresden
Managementforum | 04.-05. Dezember 2025
Am 16. Dezember 2024 hat der GdW Bundesverband mit dem Versand der Fragebögen für die Jahresstatistik 2024 begonnen. Wir bitten alle Mitgliedsunternehmen, den Fragebogen bis zum 31. Januar 2025 auszufüllen.
Der Fragebogen steht Ihnen wie gewohnt auch online zur Verfügung: www.gdw-jahresstatistik.de. Bitte nutzen Sie die personalisierten Zugangsdaten, die Ihnen mit der E-Mail vom 16. Dezember 2024 zugesandt wurden.
Wichtige Hinweise zur Bearbeitung
Für die Bearbeitung des Fragebogens wird ausschließlich der Jahresabschluss 2023 benötigt. Kennzahlen aus dem Jahresabschluss 2024 werden nicht abgefragt.
Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, haben wir die uns bekannten Daten bereits in den Fragebogen eingefügt.
Für Unternehmen, die am vdw-Betriebsvergleich der Regionalverbände teilnehmen, entfällt die Bearbeitung des Kapitels B (Kennzahlen aus dem Jahresabschluss 2023) fast vollständig.
Ihre Angaben sind unverzichtbar
Durch Ihre Teilnahme an der Jahresstatistik ermöglichen Sie dem GdW und den Regionalverbänden, wohnungswirtschaftliche Positionen und Strategien auf einer soliden Datenbasis zu entwickeln. Dies ist entscheidend, um die Interessen der Branche wirkungsvoll gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene zu vertreten. Ihre Angaben sind daher eine wichtige Grundlage für die Arbeit des GdW und der Regionalverbände.
Kontakt für Rückfragen
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Leonard Scholz
Telefon: 0351 49177 23
E-Mail: lscholz@vdw-sachsen.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Regelmäßig treffen sich die hauptamtlichen Vorstände und Verbandsdirektoren der mitteldeutschen sozial orientierten Wohnungsverbände. Am 10. Dezember trat der VdWg Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg als Gastgeber auf. Auf der Agenda standen neben der Auswertung der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen unter anderem auch die koordinierte Positionierung zur Bundestagswahl und die gemeinsame Mitteldeutsche Tagung “Kursänderung in Sicht? – Ein Kompass für die mitteldeutsche Wohnungswirtschaft” am 1./2. April 2025 im Penta Hotel Leipzig. Diesen Termin schon unbedingt vormerken! Es wird aber längst nicht die einzige Gelegenheit sein, wo wir mit einer starken, einer mitteldeutschen Stimme sprechen. Ein herzliches Danke an Gastgeber Dr. Matthias Kuplich und an Mirjam Philipp vom VSWG, Frank Emrich vom vtw Thüringen und Jens Zillmann vom vdw Sachsen-Anhalt.
Die sächsische Wohnungswirtschaft zum Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages (2024 bis 2029)
Anlässlich der geplanten Regierungsbildung von CDU und SPD in Sachsen äußern sich die beiden großen Verbände der sächsischen Wohnungswirtschaft – der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) und der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. (vdw Sachsen). Gemeinsam repräsentieren sie über 40 % des sächsischen Mietwohnungsmarktes und verantworten rund 600.000 Wohnungen im Freistaat.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der vorgelegte Koalitionsvertrag die wichtigen Themen einer zukunftsfähigen und wirtschaftlich tragfähigen Energieversorgung mit der Bezahlbarkeit des Wohnens in Einklang bringt. Besonders positiv sehen wir den Vorstoß, gezielte Fördermaßnahmen für den notwendigen (Teil-)Rückbau von Wohngebäuden zu schaffen. Ebenso begrüßen wir die ganzheitliche Betrachtung der Wohnungswirtschaft im Kontext der Infrastruktur, die durch das neue Ministerium für Infrastruktur gestärkt wird. Mobilität und Wohnungswirtschaft müssen gemeinsam gedacht werden“, erklärt Mirjam Philipp, Vorstand des VSWG.
Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen, ergänzt: „Für die Zukunftssicherung unserer Wohnungsunternehmen ist Planungssicherheit unverzichtbar. Bei Investitionszyklen, die oft mehr als 20 Jahre umfassen, brauchen wir klare strategische Leitlinien und stabile Rahmenbedingungen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden und wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Ein zügiger Beschluss des sächsischen Haushalts ist daher essenziell, um die geplanten Maßnahmen und Programme auch finanziell abzusichern.“
Beide Verbände betonen ihre Bereitschaft, mit der neuen sächsischen Regierung eng zusammenzuarbeiten, um die Inhalte des Koalitionsvertrages in konkrete, umsetzbare Maßnahmen zu überführen. Sie appellieren zugleich an alle Abgeordneten des Sächsischen Landtages, den Vertrag mit einer breiten Mehrheit sachbezogen zu unterstützen.
Der Entwurf des Koalitionsvertrags zum Download
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Auch in diesem Jahr haben wir wieder die besten Azubis der sächsischen Wohnungswirtschaft 2024 geehrt.
Aus den zahlreichen Einreichungen konnten sich Lucas Nitsche (Grundstücks- und Gebäudewirtschaft GmbH Zschopau, 1. Platz), Timea Sina Drogoin (WBG – Wohnungsbaugesellschaft mbH Weißwasser, 2. Platz) und Annika Hönemann (Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, 3. Platz) über die ersten drei Plätze freuen.
Wir wünschen den drei Gewinnern für ihre zukünftigen Pläne alles Gute und weiterhin genauso viel Erfolg wie in der Ausbildung.
Vom 28. bis 29. November fand unser diesjähriges Managementforum statt. Rund 70 Teilnehmer folgten der Einladung nach Meerane und erlebten ein abwechslungsreiches Vortrags- und Rahmenprogramm.
Zu Beginn der Veranstaltung stellte Jörg Schmeißer, Bürgermeister von Meerane, die Entwicklung der Stadt vor. Die Stadt ist historisch stark von der Industrie geprägt und aktuell auch vom demografischen Wandel abhängig. In den letzten Jahren ist es gelungen, Meerane durch eine ambitionierte Innenstadtgestaltung von einer grauen Industriestadt zu einer attraktiven und lebenswerten Stadt zu entwickeln.
Marco Würker, Gastgeber und Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Meerane, informierte über die Entwicklung des Wohnungsbestandes in der Stadt. Auch er sieht die stark gestiegenen Kosten im Wohnungsbau, denn Sanierungsprojekte sind heute so teuer wie Neubauten vor 3 Jahren.
Uwe Lehmann und Mandy Knorr von der Sächsischen Aufbaubank wagten trotz der derzeit unsicheren Zeiten einen Ausblick auf die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten im Mietwohnungsbau. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 50.000 Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gebaut – mehr als geplant, aber immer noch zu wenig, um den sozialen Wohnungsbau ausreichend zu stabilisieren. In Sachsen wurden 1.742 Wohnungen mit der Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) gebaut. Trotz aller Unsicherheiten blickt die SAB optimistisch in die Zukunft, da der Bund den Ländern bis 2028 eine Rekordsumme zur Verfügung stellt.
Anschließend stellte Dirk Perner, Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsgesellschaft Pirna, das größte Projekt vor, das in Pirna in den letzten Jahren im Rahmen der Förderrichtlinie preiswerter Mietwohnungsbau gefördert wurde. Das 11-geschossige Gebäude in der Remscheider Straße wird ab Februar 2025 im bewohnten Zustand saniert und stellt das Unternehmen und alle Partner vor entsprechende Herausforderungen. Die energetisch hochwertige Sanierung umfasst u.a. den Umbau von 1-Rohr- auf 2-Rohr-Heizungen, Sonnenschutz und die Ertüchtigung der Fassadendämmung. Auch der allgemeine Wohnwert soll verbessert werden, unter anderem durch barrierefreie Hauseingänge und teilweise Grundrissänderungen. Die Fertigstellung ist für Dezember 2026 vorgesehen.
Im letzten Vortrag des Tages wurde es dann politisch. Dr. Florian Gräßler, Geschäftsführer der VKU-Landesgruppe Sachsen, und Alexander Müller, Verbandsdirektor des vdw Sachsen, ordneten die aktuelle politische Situation für die sächsische Wohnungswirtschaft ein. Sowohl die aktuelle Koalitionsbildung in Sachsen als auch die bevorstehende Bundestagswahl stellen auch die Wohnungswirtschaft vor große Herausforderungen. Zwei wesentliche Punkte, die zum angespannten politischen Klima im Freistaat Sachsen beitragen, sind die Wohnungs- und die Energiepolitik. Da beide Themen für das gesellschaftliche Klima entscheidend und für Sachsen von höchster Relevanz sind, haben der vdw Sachsen, der VKU und der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften ein gemeinsames Forderungspapier erarbeitet.
Abgerundet wurde der Tag mit einer kleinen Stadtführung durch Meerane, die mit viel Witz und Schauspielerei sehr lebhaft und authentisch umgesetzt wurde.
Der zweite Tag begann mit einem Social Media Vortrag. Guilia Fioriti von mecoa Mediencoaching erläuterte, warum es für Geschäftsführer und Führungskräfte sinnvoll ist, auf Personal Branding zu setzen. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen der Aufbau von Vertrauen und Autorität in der Branche, die Unterstützung bei der Differenzierung von Mitbewerbern und die Schaffung einer positiven Unternehmenswahrnehmung, die unter anderem auch zeigt, dass man ein attraktiver Arbeitgeber ist.
Im letzten Themenblock der Veranstaltung gab Michel Böhm vom GdW einen Überblick über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dabei stellte er diese der bisherigen Regelung zum Mieterstrom gegenüber. Neben der freien Preisgestaltung entfallen im Vergleich zum Mieterstrommodell viele Regelungen wie der Wegfall der Transparenzpflicht und der Stromkennzeichnungspflicht. Abschließend stellte Steffen Jäckel, Geschäftsführer der WiD Wohnen in Dresden, ein geplantes Praxisprojekt in Pillnitz vor. Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, in welchem Umfang und wie eine CO2-neutrale(re) Gebäudebewirtschaftung in (Wohn-)Quartieren umgesetzt werden kann, was dies kostet, wer dies finanziert, welcher Zeitraum dafür benötigt wird und wie die Umsetzungsergebnisse gemessen werden können. Zusammenfassend griff das Projekt noch einmal alle Komponenten auf, die im Laufe der Tagung diskutiert wurden – von der Förderkulisse bis hin zu Photovoltaik und Mieterstrom.
Neben den inhaltlichen Vorträgen nutzte der Verband den Tag auch, um seine besten Auszubildenden 2024 zu ehren. Diese kamen dieses Jahr von der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft GmbH Zschopau, der WBG – Wohnungsbaugesellschaft mbH Weißwasser und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH.
Wir danken unseren diesjährigen Gastgeber, der Städtischen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Meerane, allen Referenten und Teilnehmern sowie Ausstellern und Sponsoren für diese gelungene Veranstaltung und freuen uns auf das nächste Managementforum am 4. und 5. Dezember 2025.
Unsere Aussteller und Sponsoren: B&O Service Mitteldeutschland GmbH, Bosch Thermotechnik GmbH Bosch Home Comfort, Kalorimeta GmbH, Sachsen Energie
Auch ab Ende Februar 2025 haben wir wieder ein umfangreiches und abwechslungsreiches Weiterbildungsprogramm für Sie zusammengestellt.
Freuen Sie sich auf Themen wie
05.03.2025
Bautechnisches Wissen für Nichttechniker: vom Fundament bis zur Dachpfanne
Gotthard Grieseler
18.03.2025
Des Mieters Balkonien – bauliche Änderungen und störender Gebrauch
RA Mario Viehweger
19.03.2025
Klimapfad 2045 für Einsteiger – Strategie, Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus diversen Klimaschutzprojekten
Prof. Dr. Norbert Raschper
07.05.2025
Die Buchhaltung in der Fremdverwaltung im Überblick
Kerstin Bonk
22.05.2025
Crashkurs Operatives Controlling in der Wohnungswirtschaft
Matthias Siebold
Alle weiteren Weiterbildungen finden Sie auf unserer Website unter Seminarangebote.
In der neuen Ausgabe der vdw Aktuell widmen wir uns im Titelthema unseren Anforderungen, die wir gemeinsam mit dem VSWG nach der Landtagswahl an die sächsische Politik stellen. Zu dem 6-Punkte-Forderungsplan gehören
1. Sozial verantwortbare Vermietung aufrechterhalten
2. Stabilität der Wohnungsunternehmen sichern
3. Zukunftsfähige, wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung
4. Stärkung des ländlichen Raums
5. Ganzheitliche Planung von Arbeit, Wohnen und Infrastruktur
6. Selbstverantwortung und Selbstverwaltung des Freistaates Sachsen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
Zudem liegen die Schwerpunkte der aktuellen Ausgabe des Verbandsmagazin auf den Themen “Aufstand gegen Leerstand – Wie eine Kleinstadt um Einwohner kämpft” und “Von der Nachfolge zur Führung – Der Generationswechsel im Unternehmen”.
Im November 2024 haben wieder verschiedene Fachausschüsse getagt, deren Inhalte wir im Folgenden kurz zusammenfassen. Die Protokolle der jeweiligen Sitzungen stehen den Mitgliedern des vdw Sachsen im Mitgliederbereich unserer Website zur Verfügung.
Fachausschuss Kommunikation am 6. November 2024
Zu seiner letzten Sitzung des Jahres traf sich der Fachausschuss dieses Mal bei der Wohnbaugesellschaft Zittau mbH. Dabei gab es auch Gelegenheit, die aktuellen Bauprojekte unseres Mitgliedsunternehmens zu besichtigen. Thematisch wurden aktuelle Marketing-Projekte vom vdw Sachsen, z. B. die geplante Video-Reihe zu den Berufszweigen in der Wohnungswirtschaft, und vom GdW besprochen.
Fachausschuss Hausbewirtschaftung und Sozialmanagement am 11. November 2024
Die Mitglieder des Fachausschusses aus den Verbänden VSWG e. V. und vdw Sachsen e. V. tagten gemeinsam, um über die aktuellen Herausforderungen in der Wohnungswirtschaft zu diskutieren. Insbesondere die weitgehend abgeschlossenen Betriebskostenabrechnungen 2023 mit dem erstmals anzuwendenden Stufenmodell des CO2-Kostenverteilungsgesetzes und die Auswirkungen der Energie- und Wärmepreisbremse wurden intensiv diskutiert. Ein weiteres Augenmerk lag auf dem Fachvortrag der LWB zur diskriminierungsfreien und AGG-konformen Vermietung, der zahlreiche Nachfragen auslöste. Weitere Inhalte können dem Protokoll sowie den weiteren Sitzungsunterlagen entnommen werden.
Fachausschuss Berufliche Bidlung und Personalentwicklung am 14. November 2024
Zum Abschluss des Jahres fand die Fachausschusssitzung in der Wohnschule der LWB in Leipzig statt. Die Anwesenden nutzten die Möglichkeit, sich über das Konzept der Wohnschule zu informieren und konnten diese auch gleich live erleben. Die Wohnschule geht auf ein Projekt der Auszubildenden der LWB im Jahr 2013 zurück und hat das Ziel, junge Menschen zum Führen einer eigenen Wohnung zu befähigt.
Fachausschuss Planung und Technik am 26. November 2024
Der Fachausschuss Planung und Technik, bestehend aus Mitgliedern des VSWG e. V. und des vdw Sachsen e. V., traf sich zu seiner jährlichen Abschlusssitzung, um über gemeinsame Empfehlungen für die Wohnungsunternehmen der Verbände zu beraten. Die kürzlich vom Bundesrat beschlossene, aber noch nicht verkündete Gefahrstoffverordnung sowie der Umgang mit Asbest und Gefahrstoffen führten zu einem intensiven Austausch. Auch das Thema Fernwärme, Wärmeplanung und die die Wohnungsunternehmen belastenden CO2-Kosten beschäftigten den Ausschuss. Hinsichtlich des Neutralitätsgebotes bei Umstellung auf Fernwärme wünscht der Fachausschuss Rechtssicherheit hinsichtlich der zu berechnenden Referenzjahre und bittet diesbezüglich um Beratung durch den Fachausschuss Recht. Weitere Einzelheiten werden nach der Veröffentlichung des Protokolls zur Verfügung stehen.