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Bank muss nach Widerruf Tilgungsbeiträge und Zinsen erstatten

23. Juni 2020

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 04.06.2020 festgestellt, dass im Falle eines Widerrufes eines Darlehensvertrags dem Verbraucher die

Tilgungsbeiträge und auch die Darlehenszinsen zu erstatten

sind (Az. C-301/18).

Nutzungsersatz für die im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltenen Beiträge sei aber nicht zu leisten.

Volltext:http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=226976&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

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Thilo Zachow

Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)

Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)