Des Mieters Balkonien – bauliche Änderungen und störender Gebrauch – wann der Vermieter einschreiten muss
Inhalte:
Des Deutschen liebste Wohlfühloase – sich den Urlaub nach Hause holen –, das ist Balkonien. Früher zum Wäsche trocknen, Rauchen und Abstellen genutzt, hat die Balkonnutzung in den letzten Jahren einen enormen Wandel erlebt.
Grillen, Bepflanzung, Tierhaltung und Vögel füttern, Anbringen von Verglasung, Markisen, Sichtschutz und Balkonkraftwerk – Themen, die mittlerweile nicht nur die Vermieter und Mitmieter, sondern auch die Gerichte beschäftigen. Aber was gilt? Was ist vertragsgemäßer Gebrauch – und wo findet er seine Grenze?
Was müssen Vermieter und Mitmieter dulden?
Wann muss der Vermieter einschreiten und welche Möglichkeiten bestehen, um gegen Störungen des Hausfriedens vorzugehen?
Schwerpunkte des Webinars sind:
- Bauliche Änderungen: Balkonkraftwerk – aktuelle Rechtslage (§ 554 BGB) und Rechtsprechung,
- Sichtschutz, Markise und Verglasung – Urteile, die der Vermieter kennen muss,
- Rauchen, Grillen, Tierhaltung, Abstellraum: Grenzen des vertraglichen Gebrauchs,
- Wenn die Hüllen fallen – FKK auf Balkonien: habt euch nicht so!
- Rechtliche Handlungsoptionen des Vermieters, wenn sich Mieter nicht an die Regeln halten.
Zielgruppe:
Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände
Rubrik:
Recht
Weiterbildungspflicht:
Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.
Stornierungsbedingungen:
Die Stornierung ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Stornierung 3 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.
Gebühren:
Preis: 263 € (Nicht-Mitglieder)