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Modernisierung – Ankündigung und Mieterhöhung


Zeitraum:

13.05.2025 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Online

Inhalte:
Das Webinar vermittelt den Teilnehmern kompakt das Rüstzeug, um eine Modernisierung erfolgreich durchführen zu können, ohne in erhebliche rechtliche Konflikte zu geraten. werden. Wir müssen uns damit beschäftigen, was wir machen, wenn der Mieter uns nicht in die Wohnung lässt!

 

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Ankündigung von Modernisierungsmaßnahme
  • Härtegründe des Mieters im Einzelnen
  • Wann droht ein Baustopp der Maßnahmen?
  • Was ist bei Gewerberäumen zu beachten?
  • Modernisierungsvereinbarungen bei Modernisierungen durch den Vermieter oder durch den Mieter
  • Mietminderung
  • Aufwendungsersatz des Mieters
  • Umsetzung der Mieter während der Maßnahme
  • Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung oder Heizungswechsel
  • Welche Form und Fristen sind bei der Mieterhöhung zu beachten?
  • Inhalte der Erhöhungserklärung
  • Sonderkündigungsrechte des Mieters bei Ankündigung und Mieterhöhung
  • Die Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Förderung durch die öffentliche Hand
  • Was ist bei Gewerberäumen anders?

 

Zielgruppe:

Geschäftsführer und Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen

 

Rubrik:

Hausbewirtschaftung & Sozialmanagement, Recht

 

Weiterbildungspflicht:

Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

 

Stornierungsbedingungen:

Die Stornierung ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Stornierung 3 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.

 

Gebühren:

Preis: 293 € (Nicht-Mitglieder)

Preis: 195 €

Veranstalter:

Erhard Abitz

ist Haus- und Wohnungs­eigen­tums­verwalter sowie Unter­nehmens­berater und Fach­buch­autor a. D. Seine fach­lichen Schwer­punkte sind unter an­derem das Miet- und Woh­nungs­eigen­tums­recht sowie Grund­stücks­recht.