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Quereinsteiger: Grundlagen „Mängel an der Mietsache“


Zeitraum:

12.11.2024 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Online

Inhalte:

Mit der Weiterbildungsreihe für Quereinsteiger bietet der vdw Sachsen Neu- und Quereinsteiger in der Wohnungswirtschaft die Möglichkeit, an unterschiedlichen Webinaren und Seminaren teilzunehmen, um kompakt und informativ die wichtigsten Grundlagen für den Beruf in der Immobilienbranche zu erhalten.

 

Dieses Webinar befasst sich mit den Rechten und Ansprüchen von Mietern und Vermietern, die durch das Vorhandensein von Mängeln an der Mietsache entstehen. Denn während der Vermieter auf der einen Seite berechtigt und verpflichtet ist, Mängel an der Mietsache zu beseitigen, ist der Mieter auf der anderen Seite verpflichtet, einen Mangel beim Vermieter unverzüglich anzuzeigen und die Mangelbeseitigung zu ermöglichen.

 

Schwerpunkte des Webinars sind:

  • Instandsetzungspflicht des Vermieters
  • Mietminderung und Wohnfläche
  • Abwehr von Mietminderungen
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  • Aufrechnungsrecht
  • Obhutspflicht des Mieters
  • Schimmel in der Wohnung
  • Lärmbelästigung
  • Geruchsbelästigung

 

Zielgruppe:

Neu- und Quereinsteiger

 

Rubrik:

Bauen & Technik

 

Weiterbildungspflicht:

Dieses Webinar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

 

Stornierungsbedingungen:

Die Stornierung ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Stornierung 3 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.

 

Gebühren:

Preis: 293,00 € (Nicht-Mitglieder)

Preis: 195 €

Veranstalter:

Erhard Abitz

ist Haus- und Wohnungs­eigen­tums­verwalter sowie Unter­nehmens­berater und Fach­buch­autor a. D. Seine fach­lichen Schwer­punkte sind unter an­derem das Miet- und Woh­nungs­eigen­tums­recht sowie Grund­stücks­recht.