Mitgliederbereich

Bitte geben Sie ihren Benutzernamen oder E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten eine E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts.

Bitte geben Sie ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten die E-Mail zum Abschließen der Registrierung erneut. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Mehr Mittel für die Sanierung und den Bau von Sozialwohnungen in Sachsen

29. Februar 2024

Der Freistaat Sachsen stockt die Mittel für den Wohnungsbau auf. Darüber informierte am 28. Februar der zuständige Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt.

Neben Programmen für die Eigentumsförderung stehen demnach auch für die Schaffung belegungsgebundener Wohnungen, sogenannter Sozialwohnungen, in diesem Jahr knapp 187 Millionen Euro bereit – ein Plus von 47 Millionen Euro im Vergleich zu den im Vorjahr bewilligten Mitteln.

Über die Richtlinie gebundener Mietwohnraum (RL gMW) wird der Neubau von Sozialwohnungen in den beiden Städten Leipzig und Dresden unterstützt. Sachsenweit steht darüber hinaus die Richtlinie preiswerter Mietwohnraum (RL pMW) zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe kann bestehender Wohnraum saniert werden, der danach ebenfalls als Sozialwohnung vermietet wird.

Insbesondere die Richtlinie pMW für die Bestandssanierung wird von den Mitgliedsunternehmen des vdw Sachsen sehr stark in Anspruch genommen. “Wir begrüßen daher die höhere Mittelausstattung auch wenn damit keine konkreten Anpassungen der Förderrahmenbedingungen der beiden angesprochenen Programme verbunden sind”, erklärt Verbandsdirektor Alexander Müller. Neben der ebenfalls geplanten Verbesserung der nach wie vor dringend notwendigen Rückbauförderung und der Unterstützung bei Forderungen gegenüber dem Bund, etwa mit der vom vdw Sachsen mitformulierten und -gezeichneten ‘Dresdner Erklärung‘ kommen hier vom Freistaat die richtigen Signale. Jetzt kommt es zusätzlich darauf an, dass die Förderkulisse auch verlässlich und stetig aufrechterhalten und somit langfristig planbar bleibt. Der vdw Sachsen steht als Partner bereit, wenn es darum geht, auch die konkreten Rahmenbedingungen der einzelnen Förderinstrumente zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, so dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch optimal abgerufen und genutzt werden können.