Es darf jetzt kein neues Förderchaos ausbrechen!
15. November 2023
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 eine Entscheidung von großer Tragweite für den Bundeshaushalt getroffen: Es hat die Umschichtung der Coronahilfen zu Gunsten des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt. Damit fehlen der Bundesregierung jetzt 60 Milliarden Euro, die sie für Förderzwecke zum Klimaschutz einsetzen wollte – einen bedeutenden Teil auch im Gebäudebereich. „Nun steht die Wohnungswirtschaft ein weiteres Mal vor dem massiven Problem, dass sie sich auf zugesagte Förderungen nicht verlassen kann“, kritisiert Alexander Müller, Verbandssprecher des vdw Sachsen – Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. „Die Bundesregierung muss jetzt alles dafür tun, dass Vermieter und Mieter nicht ein weiteres Mal im Unklaren gelassen werden. Keinesfalls darf jetzt ein neues Förderchaos ausbrechen.“
Aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds will die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme finanzieren, unter anderem auch für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen. Der mit Abstand größte Posten ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), auch Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind Bestandteil. „Es ist unverantwortlich, gerade die Förderung für eine langfristig auf Planungssicherheit angewiesene Branche wie die Wohnungswirtschaft auf so wackelige Füße zu stellen“, so Alexander Müller weiter. „Von der Wohnungswirtschaft werden gigantische Investitionen im Bereich des Klimaschutzes gefordert, die sich ohne eine verlässliche Unterstützung nicht umsetzen lassen, wenn zugleich die Mieten bezahlbar bleiben sollen.“ Insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen tragen eine hohe soziale Verantwortung und können schon jetzt größere Investitionen kaum noch stemmen aufgrund der Zins- und Baupreisentwicklung sowie zusätzlicher kostentreibender Auflagen bei Sanierungen und Neubau. „Eine weitere Hängepartie können wir uns mit Blick auf den sozialen Frieden in den Wohngebieten nicht leisten. Es müssen deshalb schnell verbindliche Zusagen her, wie es mit den relevanten Förderprogrammen weiter geht. Und wenn tatsächlich Gelder gestrichen werden, müssen auch die Vorgaben an das Bauen für bezahlbaren Wohnraum der Zukunft entsprechend angepasst werden. Was gefordert wird, muss auch ausreichend gefördert werden – unter Berücksichtigung der notwendigen Planungsvorläufe.“