Nur warme Worte statt warmer Wohnungen
8. Juli 2022
Nur warme Worte statt warmer Wohnungen
„Neues Energiesicherungsgesetz wälzt komplettes Energie- und Preisrisiko auf Wohnungswirtschaft ab“
Staat lässt Mieter und Wohnungswirtschaft im Stich
Der Gas-Schutzschirm steht. Die Reform des Energiesicherungsgesetzes ermöglicht es nun Energieversorgern die signifikant gestiegenen Gaspreise viel einfacher an die Kunden weiterzureichen, sollte es zu einer weiteren Verknappung kommen. Schon jetzt werden die Energieversorger eine Preissteigerung der Fernwärmekosten der Immobilienwirtschaft in Rechnung stellen, allein in Dresden um 300 Prozent. Das Gesetz stützt damit ausschließlich die Energieunternehmen, ohne deren Einkaufsstrategie zu hinterfragen und wälzt die Kosten allein auf die Wohnungswirtschaft und die Mieter ab.
Gerade die Wohnungsunternehmen werden damit noch mehr in eine extreme Sandwichposition gedrängt, da sie das Inkassounternehmen der Energieversorger sind und im ungünstigsten Fall, etwa bei Zahlungsunfähigkeit der Mieter, auf den Kosten sitzen bleiben, was unter anderem auch massiven Investitionsstau bedeutet. Ganz konkret bedeutet das beispielsweise für ein Wohnungsunternehmen mit 1000 Wohneinheiten 1.400.000 EUR Mehrkosten vorzufinanzieren und für den Mieter einer klassischen Durchschnittswohnung 1.440 EUR mehr pro Jahr. „Wer soll das finanziell stemmen?“ fragt Verbandsdirektor Rainer Seifert. „Während die Energieversorger durch das Energiesicherungsgesetz verhältnismäßig fein raus sind, suchen unsere Wohnungsunternehmen seit Wochen aktiv den Kontakt zu ihren Mietern und bieten Aufklärung an, um sie vor den exorbitanten Nachzahlungen im kommenden Jahr und vor Zahlungsunfähigkeit zu schützen.“ Denn durch das neue Gesetz sind nicht die Mieter, sondern seit heute die Energieversorger geschützt. Das gesamte Energie- und Preisrisiko trägt damit die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
„Der Verband begrüßt es nicht, wenn erste Wohnungsunternehmen bereits jetzt laut darüber nachdenken, ihren Mietern Warmwasser und Heizung zuzuteilen, aber sie agieren so aus Sorge vor extremen Nachzahlungen bei ihrer Mieterschaft. Aber genau hier beginnt das Problem: Die Situation treibt einen Keil zwischen Vermieter und Mieter und das ist weder gerechtfertigt, noch lassen wir es zu.“
Vor allem vermisst Rainer Seifert die Fürsorgepflicht des Staates. Von den hohen Betriebskosten werden vor allem Familien und Menschen mit geringerem Einkommen betroffen sein, das Rückgrat unserer Gesellschaft, und Kernklientel in den Wohnungsbeständen seiner überwiegend kommunalen Mitgliedsunternehmen, erklärt der Verbandsdirektor. „Es kann nicht sein, dass eine Familie mit 2 Kindern am Ende des Tages zwischen einer warmen Wohnung und einer guten Mahlzeit wählen muss. Gerade unsere kommunalen Wohnungsunternehmen stehen seit jeher für adäquaten und sicheren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten. Wie sollen wir das dann noch garantieren können?“
So geht es letztendlich um viel mehr als kalte Wohnungen. „Genauso wie der Staat die Energieversorger schützt, muss er zeitgleich auch die Mieter schützen. Denn es geht nicht nur um wirtschaftliche, sondern es muss ihm auch und vor allem um menschliche Existenzen gehen. Die hat er genauso zu schützen.“