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Betriebsräte und der Datenschutz – eine Klarstellung

11. Juni 2021

Die

datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Betriebsräte ist umstritten

(eigene Verantwortlichkeit vs. Verantwortlichkeit des Unternehmens auch für den Betriebsrat). Der Bundesrat hat nun das

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

gebilligt (28.05.2021). Damit muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten.

Der Gesetzesentwurf zu § 79a BetrVG sieht neben der

Vereinfachung von Betriebsratswahlen,

der Möglichkeit virtueller Betriebsratssitzungen,

der Mitbestimmung bei mobiler Arbeit,

mehr Rechten bei der Qualifizierung des Betriebsrats,

mehr Rechten bei der Einführung von künstlicher Intelligenz,

der Verbesserung der Rechte von Auszubildenden,

aus datenschutzrechtlicher Sicht die endgültige Beilegung des Streits durch die Klarstellung in § 79a BetrVG vor,

wonach der

Betriebsrat kein Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes

ist.

Er ist als unselbstständiger Teil des Verantwortlichen (Unternehmens) anzusehen!

 

Thilo Zachow

Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)

Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)