Neues zur Verlängerung der Frist zur Anpassung der Gesellschaftsverträge
28. November 2016
Der Sächsische Landtag hat am 26.05.2016 beschlossen, dass die in der Übergangsbestimmung des § 130 a Abs. 2 Satz 1 SächsGemO vorgesehene Frist zur Anpassung der Gesellschaftsverträge um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 2017 verlängert werden soll. Diese Verlängerung der Frist soll mit dem von der Staatsregierung am 09.08.2016 eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (Drs. 6/6016) erfolgen.
Der Gesetzesentwurf wurde am 18.08.2016 erstmals im Innenausschuss des Sächsischen Landtages behandelt. Am 27.10.2016 wurde der Entwurf Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss. Der Innenausschuss des Sächsischen Landtages hat am 24.11.2016 erneut über den Gesetzesentwurf beraten und beschlossen, dem Plenum anzuraten, den Gesetzesentwurf anzunehmen. Wir rechnen daher mit einer Annahme des Gesetzes durch den Landtag. Die letzte Lesung und Beschlussfassung des Gesetzesentwurfs durch das Plenum wird in den Sitzungen vom 13. bis 16. Dezember 2016 erfolgen. Wir halten Sie dazu weiter auf dem Laufenden.