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neuer Entwurf des IT-SiG 2.0

27. Juli 2020

Der

neue Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SIG 2.0 vom 07.05.2020)

erweitert die Regulierung der IT-Sicherheit. Neben der

Erweiterung der Branchen,

die nun in den Regelungsbereich des Gesetzes fallen, ist die

Ausdehnung der Bußgeldvorschriften

auffällig.

Von den ursprünglich kritischen Infrastrukturen (Kritis-Sektoren) geht der Fokus nun auch auf andere

Einrichtungen und Unternehmen mit wichtiger öffentlicher Bedeutung.

Eine große Anzahl von Unternehmen kann hierunter subsumiert werden und diese müssen ihre Unternehmensinfrastruktur, insbesondere IT-Systeme dem “Stand der Technik” anpassen. Sicherheitsstandard ist dann der vom BSI definierte IT-Grundschutz. Diese Unternehmen werden mit neuen kostenintensiven Anforderungen an die IT konfrontiert.

Ob die

Wohnungswirtschaft in den Regulierungsbereich des IT-SIG 2.0

fallen wird, ist derzeit im Entwurf nicht erkennbar. Die Definition für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse ist schwammig. Hier heißt es, dass Unternehmen, welche aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und insbesondere aufgrund der erbrachten Wertschöpfung von besonderem öffentlichen Interesse sind, durch eine Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Diese Rechtsverordnung wird für die Wohnungswirtschaft abzuwarten sein. Leider wird sie erst nach der Verabschiedung des Gesetzes erlassen werden.

Der

Bußgeldrahmen

wird analog zur Datenschutzgrundverordnung auf bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu 4 % des weltweit erzielten Unternehmensumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr festgelegt.

Das BSI soll zusätzlich Verbraucherschutzbehörde für den IT-Bereich werden.

Wenn Sie Interesse an einer Fortbildung zu diesem Thema und der

Erfüllung der Weiterbildungspflicht nach § 15b MaBV

haben, nutzen Sie sich doch unser

Seminar- und Webinarangebot für die Wohnungswirtschaft .

Thilo Zachow

Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)

Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)