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Cookies nur noch mit opt-in

24. Juni 2020

Wenig überraschend, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28.05.2020 entschieden, dass

Werbecookies auf Webseiten einer aktiven Einwilligung bedürfen

(Az. I ZR 7/16).

Voreingestellte Einwilligungen als sogenannte opt-outs sind danach unzulässig.

Diese Auffassung steht im Einklang mit der Ansicht der Datenschutzaufsicht.

Der BGH hatte zuvor die Frage der Zulässigkeit einer voreingestellten Einwilligung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt und dieser hatte zumindest für Werbecookies dies dahingehend beantwortet, dass eine aktive ausdrückliche Handlung erforderlich sei (Planet49, Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673-17).

Der Bundesgerichtshof weist in seinem Urteil darauf hin, dass er eine Einwilligung nur in Kenntnis aller Tatsachen für wirksam hält und der Verbraucher weiß auf welche Dienstleistungen oder Produkte er in Werbung einwilligt.

Inwieweit die

ePrivacy-Verordnung zum Umgang mit Trackingtechnologien

hier Neuerungen bringt, bleibt abzuwarten. 2020 wurde ein neuer Entwurf erarbeitet, welcher ein Inkrafttreten vor dem Jahr 2022 nicht erwarten lässt, da das Gesetzgebungsverfahren langwierig ist.

Schon nach dem Planet49 Urteil des EuGH haben viele Webseiten auf aktive Einwilligungsformulare umgestellt. Bitte beachten Sie, dass erst nach der Einwilligung der Cookie geladen wird und das Sie auch eine Cleanseite bei einer Ablehnung bereithalten, welche einen eingeschränkten Betrieb zulässt. Weiterhin sind die Funktionen und Speicherdauern der Cookies zu beschreiben und der Nutzer muss die Möglichkeit haben, diese einzeln auszuwählen. Wichtig ist auch, dass eine nachträgliche Konfiguration möglich sein muss.

Vorbildlich hat dies aus meiner Sicht die Webseite https://www.gesetze-bayern.de/ gelöst.

Wenn Sie Interesse an einer Fortbildung zu diesem Thema und der

Erfüllung der Weiterbildungspflicht nach § 15b MaBV

haben, nutzen Sie sich doch unser

Seminar- und Webinarangebot für die Wohnungswirtschaft .

 

Thilo Zachow

Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)

Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)