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1,9 Mio. EUR Bußgeld gegen Bremer Wohnungsbaugesellschaft wegen Datenschutzverstoß

16. März 2022

Die Bremer Wohnungsbaugesellschaft BREBAU GmbH hat am 03.03.2022 eine Geldbuße in Höhe von 1,9 Mio. EUR von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremens erhalten.

Begründet wird das Bußgeld mit der Verarbeitung von 9.500 Daten über Mietinteressenten ohne Rechtsgrundlage.

Es sollen bspw. Informationen, wie ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Gesundheitszustand, Haarfrisuren, Körpergeruch und das persönliche Auftreten beim Abschluss von Mietverträgen verarbeitet worden sein.

Aufgrund der Kooperation durch die BREBAU sei “nur” ein Bußgeld von 1,9 Mio. EUR ausgesprochen worden.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft seit dem 14.01.2022 anlasslos ebenfalls “Selbstauskünfte von Mietinteressenten” der Vermieter, Immobilien- und Hausverwaltungen.

Das Anschreiben, den Antwortfragebogen und ein Infoblatt des LDA Bayern können Sie hier einsehen.

Die Aufsichtsbehörden haben sich auf -nach ihrer Auffassung- zulässige Fragen des Vermieters in den drei verschiedenen Phasen der Anbahnung eines Mietverhältnisses verständigt und in einer Orientierungshilfe (hier abrufbar) herausgegeben.

Wir empfehlen den Prozess der Mietanbahnung anhand der Orientierungshilfe zu überprüfen und ihn nach Rücksprache mit ihrem Datenschutzbeauftragten gegebenenfalls anzupassen.

Wir haben dieses Thema auch in unserem Videopodcast vom 22.03.2022 (#4/22) besprochen.

Thilo Zachow

Referent für Datenschutz beim vdw Sachsen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Datenschutzbeauftragter (TÜV zertifiziert)

Informationssicherheitsbeauftragter (bitkom zertifiziert)